AGB ARTILUX (ASS) GmbH

Geltungsbereich und allgemeine Informationen

  • Wir verkaufen und liefern ausschliesslich zu nachstehenden Bedingungen an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts- sowie an öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgende «Kunde» genannt).
  • Diese Verkaufsbedingungen gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
  • Geschäftsbedingungen unseres Kunden akzeptieren wir nicht, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
  • Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden Lieferungen an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
  • Der Kunde stimmt durch die Bestellung der Anwendung unserer Verkaufs-, Lieferbedingungen ausdrücklich zu und verzichtet auf jegliche Geltendmachung eigener abweichender Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufs- und Zahlungsbedingungen. Andere Geschäftsbedingungen gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen.

 

Angebot und Vertragsabschluss

  • Alle Angebote sind – insbesondere nach Menge, Preis und Lieferzeit (als invitatio ad offerendum) freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden im Zusammenhang mit der Auftragserteilung Unterlagen überlassen haben, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen, Produktbeschreibungen oder Unterlagen etc. – auch in elektronischer Form –. An sämtlichen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
  • Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
  • Aufträge werden erst und ausschliesslich durch unsere Auftragsbestätigung verbindlich.
  • Mündliche Erklärungen unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder sonstiger Beauftragter werden erst bei schriftlicher Bestätigung Vertragsbestandteil.
  • Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Die Annahme der Bestellung des Kunden durch uns kann entweder schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
  • Soweit einzelne Bestimmungen unwirksam sind oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

 

Preise, Preisanpassung und Zahlungsbedingungen

  • Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise in EURO ab Werk zuzüglich der zum Zeitpunkt gültigen gesetzlicher Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.
  • Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
  • Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher, vorgängiger besonderer Vereinbarung zulässig.
  • Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
  • Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
  • Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung vollumfänglich bezahlt noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, sind wir berechtigt, pro Zahlungserinnerung eine Mahngebühr von bis zu EUR 30,- sowie weitere Gebühren, insbesondere die Kosten für ein allfälliges Inkassoverfahren, in Rechnung zu stellen.
  • Sämtliche Nebenkosten wie B. Spesen für Fremdwährungen, Fracht, Versicherung, Ausfuhr, Durchfuhr, Einfuhr und andere Bewilligungen oder Prüfungen (wie z.B. TÜV) oder behördliche Abnahmen, o. ä, gehen zu Lasten des Kunden.
  • Wir können ohne Angaben von Gründen für einzelne Kunden und Verträge Vorkasse verlangen.
  • Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  • Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist.
  • Wenn uns Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zustellen. Wir sind in diesem Falle ausserdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie nach angemessener Frist von diesen Verträgen zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
  • Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

 

Versandkosten für Lieferungen Deutschland und Austria

  • Ab einem Warenwert von € 1'000.00 (exkl. MwSt.) erfolgt die Lieferung frei Haus (versandkostenfrei) an eine Lieferadresse in Deutschland oder Austria.
  • Paketversand (Preise exkl. MwSt):
    bis 30.0 kg € 15.00
  • Palettenversand (Preise pro Europalette exkl. MwSt.):
    1 Palette € 95.00
    ab 2 Paletten € 76.00 / Europalette

 

Eigentumsvorbehalt

  • Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  • Wir sind zur Zurückbehaltung unserer Leistung berechtigt, solange der Kunde uns gegenüber seine vertraglichen oder sonstigen rechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt hat.

 

Lieferung

  • Die Lieferfrist beginnt mit Vertragsabschluss, wenn sämtliche behördlichen Formalitäten wie Einfuhr, Ausfuhr, Transit und Zahlungsbewilligungen eingeholt, die bei Bestellung zu erbringenden Zahlungen und allfälligen Sicherheiten geleistet sowie die wesentlichen technischen Punkte bereinigt worden sind.
  • Die Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, wir haben sie explizit und schriftlich als verbindlich deklariert. Ein allfälliger Lieferverzug berechtigt zu keiner Verzugsentschädigung.
  • Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die wir nicht zu verantworten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber uns vom Vertrag zurücktreten.
  • Die Lieferung erfolgt unter Beachtung der Verpackungs-Verordnung (VerpackV) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Für den Kunden sind damit keine weiteren Kosten verbunden.
  • Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
  • Unsere Lieferverpflichtung steht stets unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemässer Eigenbelieferung.
  • Angegebene Liefer- und Abladezeiten sind stets unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

 

Gefahrübergang bei Versendung

  • Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
  • Der Kunde hat beim Transport entstandene Beschädigungen sowie Verlust unverzüglich anzuzeigen, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen und die Sendung zur alsbaldigen Besichtigung unverändert liegen zu lassen. Dies gilt auch dann, wenn sich ein Transportschaden erst beim Auspacken der Ware oder später zeigt.

 

Haftungsbegrenzungen/Schadenersatz

  • Schadenersatzansprüche aus Vertrag (insbesondere wegen Nicht- oder Schlechterfüllung), aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Haftung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde oder eine von uns ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft fehlt.
  • Wir haften im Übrigen für Schäden aus der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Kardinalspflichten sind die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmässig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Wir haften bei Verschulden auch für Mangelfolgeschäden.
  • Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit gelten die gesetzlichen Regelungen ohne Beschränkungen. Entsprechendes gilt für Ansprüche nach dem Bundesdatenschutzgesetz.
  • Die erweiterte Haftung unsererseits ist gem. § 287 BGB (unsere Verantwortlichkeit während Verzuges) ausgeschlossen.

 

Sicherheiten/Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen, (einschl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20 Prozent übersteigt:

  • Die Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmässig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der ihm (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
  • Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemässen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräussern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Erst im Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschliesslich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an ihn abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäss nachkommt.
  • Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
  • Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden– insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggfls. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt – soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz, bzw. die §§ 506 ff. BGB Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag.

 

Gewährleistung und Mängelrüge

  • Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Eine Zusicherung oder Garantie übernehmen wir nicht.
  • Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Ablieferung der Sache.
    Werden unsere Anweisungen nicht befolgt oder sonstige Änderungen vorgenommen, so entfällt jegliche Gewährleistung, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung unsererseits, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
  • Der Kunde muss uns den Mangel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem uns nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
  • Für Sachmängel haften wir gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gemäss den gesetzlichen Bestimmungen auf Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt, wenn neben den gesetzlichen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
    • Der Kunde hat die Ware und ihre Verpackung unverzüglich bei der Anlieferung nach den handelsüblichen Gepflogenheiten zu untersuchen. Wird die Ware in Versandstücken geliefert, so hat er zusätzlich die Etikettierung eines jeden einzelnen Versandstückes auf Übereinstimmung mit der Bestellung zu überprüfen.
    • Bei der Untersuchung festgestellte Mängel hat der Kunde unverzüglich zu rügen.
    • Unterlässt der Kunde die jeweilige Untersuchung oder rügt er einen festgestellten oder feststellbaren Mangel nicht unverzüglich, so geht er hinsichtlich des festgestellten und/oder der feststellbaren Mängel seiner Gewährleistungsrechte verlustig. Das Gleiche gilt im Falle einer irrtümlichen Falschlieferung, und zwar auch bei einer so erheblichen Abweichung, dass eine Genehmigung der Ware durch den Kunden als ausgeschlossen betrachtet werden musste. Wie bei einem versteckten Mangel hat der Kunde unverzüglich nach Entdeckung den Mangel zu rügen. Anderenfalls gilt die Ware auch insoweit als genehmigt. Die Beanstandung eines versteckten Mangels ist jedoch nach Ablauf von 2 Wochen nach Empfang der Ware ausgeschlossen.
  • Für Sachmängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haften wir gegenüber Nichtkaufleuten gemäss den gesetzlichen Bestimmungen auf Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt, wenn neben den gesetzlichen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
    • Der nichtkaufmännische Kunde hat die gleichen Untersuchungs- und Überprüfungspflichten wie der Kaufmann. Doch richten sich die Anforderungen an die Kenntnisse bei der Warenprobe nicht nach der Handelsüblichkeit, sondern nach den Kenntnissen, die vom Kunden aufgrund seiner gewerblichen Stellung zu erwarten sind.
    • Bei der Untersuchung festgestellter Mängel hat der Kunde unverzüglich schriftlich anzuzeigen, wenn die Mängel offensichtlich sind, im Übrigen sind Mängel in den gesetzlichen Fristen schriftlich anzuzeigen.
    • Unterlässt der Kunde die jeweilige ihm zumutbare Untersuchung oder versäumt er die für ihn geltenden Rügefristen, so geht er hinsichtlich der festgestellten und/oder feststellbaren Mängel seiner Gewährleistungsrechte verlustig. Das Gleiche gilt im Falle einer irrtümlichen Falschlieferung.
    • Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
    • Die vorstehenden Absätze enthalten abschliessend die Gewährleistung für die Produkte und schliessen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Kunden gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.
    • Wir stehen dem Kunden nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über seine Erzeugnisse zur Verfügung. Wir haften hierfür jedoch nur nach Massgabe des Paragrafen 7. Haftungsbegrenzungen/Schadensersatz, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wird.

 

Sonstiges

  • Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz.
  • Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

 

Salvatorische Klausel

  • Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Unwirksame Bestimmungen gelten als durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die geeignet sind, den wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung, soweit wie möglich zu verwirklichen.

 

Datenschutz

  • Wir speichern Daten über den Kunden nach dem Datenschutzgesetz. Die detaillierten Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

 

Februar 2024